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FAMILIENRECHT (EHE- UND SCHEIDUNGSRECHT)
Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
ob sich das Herz zum Herzen findet.
Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang!
Friedrich Schiller (1759-1805) - Das Lied von der Glocke
Scheidung mit Augenmaß – Ihr Anwalt für einvernehmliche Trennungen
Einvernehmliche Scheidung – rechtlich sicher und kostenschonend mit nur einem Anwalt
Die Entscheidung zur Scheidung markiert das Ende eines wichtigen Lebensabschnitts – oft begleitet von Unsicherheit, emotionaler Belastung und rechtlichen Fragen. In dieser Phase ist es besonders wichtig, klare Verhältnisse zu schaffen, aber nicht unnötig Konflikte zu verschärfen. Ich begleite Sie spezialisiert auf Scheidungen – insbesondere einvernehmliche Scheidungsverfahren, die rechtlich sauber, fair und kosteneffizient durchgeführt werden können.
Scheidung mit nur einem Anwalt – was bedeutet das?
Im deutschen Familienrecht ist es zulässig, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird – der andere stimmt der Scheidung lediglich zu. Dadurch lässt sich das Verfahren:
- schneller,
- kostengünstiger
- und emotionsärmer gestalten.
Sofern beide Ehepartner sich über die grundlegenden Trennungsfolgen einig sind – etwa über den Unterhalt, das Umgangsrecht oder den Zugewinnausgleich – kann ich für einen der Ehepartner den Scheidungsantrag stellen, während der andere keine eigene anwaltliche Vertretung benötigt.
Das spart in der Regel 50 % der Anwaltskosten.
Ihre Vorteile bei mir:
- Spezialisierung ausschließlich auf Scheidungsverfahren
- Klare Kostenstruktur – keine versteckten Gebühren
- Persönliche, diskrete und verlässliche Begleitung
- Schnelle Bearbeitung des Scheidungsantrags beim Familiengericht
- Kompetente Einschätzung, ob Ihr Fall für die einvernehmliche Lösung geeignet ist
Ich übernehme keine streitigen familienrechtlichen Mandate – mein Fokus liegt bewusst auf der sachlichen, effizienten und respektvollen Abwicklung Ihrer Scheidung.
Einvernehmliche Scheidung – wann ist sie möglich?
Eine einvernehmliche Ehescheidung ist in folgenden Fällen sinnvoll und rechtlich möglich:
- Sie leben bereits mindestens ein Jahr getrennt
- Beide Ehepartner wollen geschieden werden
- Es besteht Einigung über alle wesentlichen Trennungsfolgen
- Kein Partner erhebt Ansprüche, die gerichtlich geklärt werden müssten
Auch wenn Sie unsicher sind, ob diese Voraussetzungen bereits vorliegen, berate ich Sie, ob eine solche Lösung in Ihrem Fall realistisch ist.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert gemäß FamGKG und RVG. Wird die Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt, entstehen in der Regel:
- nur die halben Anwaltskosten,
- zusätzlich die Gerichtskosten,
- keine weiteren versteckten Posten.
Ich erkläre Ihnen vorab transparent, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Möglichkeiten zur Ratenzahlung oder Verfahrenskostenhilfe bestehen.
Jetzt handeln – unkompliziert und persönlich beraten lassen
Vereinbaren Sie gerne einen Gesprächstermin, um Ihre Situation zu besprechen. Ich nehme mir Zeit, kläre mit Ihnen gemeinsam die Voraussetzungen und stehe Ihnen als vertrauensvoller Ansprechpartner für Ihre Scheidung zur Seite – professionell, menschlich und effizient.
Jetzt Kontakt aufnehmen – telefonisch oder per E-Mail.
Hinweis: Auch wenn eine Scheidung mit nur einem Anwalt möglich ist, darf ich ausschließlich eine der Parteien rechtlich vertreten. Die andere Partei erhält keine Rechtsberatung – sie kann aber der Scheidung zustimmen, ohne einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Bei umfassenden oder streitigen Regelungswünschen ist eine anwaltliche Vertretung beider Ehegatten notwendig.
Kontakt:

Öffnungszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung.
Telefonisch erreichen Sie mich am besten zu folgenden Zeiten:
MO - FR: 9:00 - 12:00 Uhr
MO - DO: 14:00 - 17:00 Uhr
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MO - FR: 9:00 - 12:00 Uhr
MO - DO: 14:00 - 17:00 Uhr